Luftfahrt-Haftpflichtversicherung - unbeschwert jeden Flug genießen

Fliegen Sie mit viel Spaß und Freude und stets mit einem sicheren Gefühl vom Start bis zur Landung. Dazu haben wir interessante Versicherungsangebote für Sie zusammengestellt, die Sie europa- bzw. weltweit von unvorhersehbaren Risiken schützen.

Durch die enge Kooperation mit unseren Versicherungspartnern garantieren wir Ihnen für Ihr Luftfahrzeug optimalen Versicherungsschutz zu hervorragenden Konditionen. Darüber hinaus erfüllt der hier angebotene Versicherungsschutz die Erfordernisse der EU-Verordnung 785/2004 der Europäischen Gemeinschaft.

Die Antragstellung einer Haftpflichtversicherung für einmotorige Luftfahrzeuge, Motorsegler, Segelflugzeuge oder Drohnen, dauert über unsere Tarifrechner nicht länger als 4 Minuten. Unser Ziel ist es, Ihnen die Antragstellung so einfach und bequem wie möglich zu gestalten. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Sie können auch den eingerichteten Rückrufservice nutzen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Kontakt.

Allgemeines zur Luftfahrt-Haftpflichtversicherung

Wer in Deutschland oder Österreich ein Luftfahrzeug betreiben möchte, benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung - auch Halter-Haftpflichtversicherung genannt.

Welche Luftfahrt-Versicherungen bieten wir Ihnen an?

Wir bieten Ihnen als Privatperson oder Gewerbetreibender, als Pilot oder Flugzeugeigentümer bestmöglichen Versicherungsschutz namhafter deutscher Luftfahrtversicherer. Wählen Sie aus unserem Angebot die für Sie optimale Absicherung für einmotorige Luftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Drohnen aus:

Welche Luftfahrzeuge können Sie über uns versichern?

Welche Leistungen bietet die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich ist der Halter eines Luftfahrzeuges für sämtliche Schäden verantwortlich, die durch den Gebrauch des Fluggeräts entstehen. Die Halter-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch den Betrieb eines bestimmten Luftfahrzeuges bei unbeteiligten Dritten entstehen. Das sind Schäden an fremden Personen oder Sachen die sich nicht am oder im Flugzeug/Fluggerät befinden. Je nach gewähltem Deckungsumfang sind auch Schäden an fremden Sachen, wie zum Beispiel die Beschädigung von Gepäckstücken die außerhalb des Luftfahrzeuges entstanden sind, versichert - sowie Vermögensschäden als Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden. Für den Fall, dass Sie ungerechtfertigt für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, leistet die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung auch wertvolle Unterstützung. Der Versicherer wehrt unberechtigte Haftungsansprüche und Schadenersatzforderungen Dritter für Sie ab – wenn nötig auch vor Gericht.

Darüber hinaus ist der Haftpflichtversicherungsnachweis für die Verkehrszulassung des Fluggeräts (ob Neuzulassung oder Zulassungsänderung) zwingend notwendig.

Personen die mit dem Luftfahrzeug befördert werden, sind in der Halter-Haftpflicht nicht versichert. Diese können aber über die CSL (Combined Single Limit) versichert werden. Wir können Ihnen für beide Haftungsrisiken entsprechende Deckungskonzepte anbieten. Details zur Luftfahrt-Haftpflichversicherung entnehmen Sie bitte der Angebotsseite.

Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.