Luftfahrt Haftpflichtversicherung - Wissen und Informationen

Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für einmotorige Flugzeuge und Segelflugzeuge

Ja, da es sich bei der Halter-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, gibt das Luftfahrtgesetz (LuftVG) § 34 entsprechende Mindestdeckungssummen vor. Versicherungspflicht besteht in Höhe der in unserem Tarifrechner angegebenen Deckungssummen. Zur Berechnung der Mindestdeckungssumme wird das maximale Fluggewicht des Luftfahrzeuges zugrunde gelegt.

Der Zeitraum für die Gültigkeit einer Luftfahrtversicherung beträgt ein Jahr. Es tritt eine stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr ein, sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsablauf in Textform gekündigt wird.

Für jedes Luftfahrzeug wird die Prämie individuell berechnet. Im Rahmen der Antragstellung werden Fragen zur technischen Ausstattung des zu versichernden Flugobjekts gestellt wie Flugzeugtyp, Baujahr, Anzahl der Pilotenplätze, Anzahl der Sitzplätze, maximales Abfluggewicht und zum Zeitwert. Zusätzlich werden spezifische Angaben zum Verwendungszweck (private oder gewerbliche Nutzung), zum Piloten und zum Geltungsbereich berücksichtigt.

Die Kosten für eine Halter-Haftpflichtversicherung errechnet sich aus den technischen Angaben des Fluggeräts, den spezifischen Angaben, dem Verwendungszweck und der jeweiligen Tarifwahl. Die Halter-Haftpflicht für ein einmotoriges Luftfahrzeug bis 499 kg kostet ca. 280 Euro. Ein Segelflugzeug bis 999 kg MTOM kann bereits für einen Jahresbeitrag von ca. 120 Euro netto versichert werden. Nähere Einzelheiten sind unserem Tarifrechner zu entnehmen bzw. im Rahmen einer Angebotsanfrage erhältlich.

Alle HDI Luftfahrt-Haftpflichtversicherungstarife für einmotorige Luftfahrzeuge, Segelflugzeuge, Motorsegler und Drohnen werden ohne Selbstbeteiligung angeboten.

Nicht versichert sind jegliche Schäden an Passagieren, Sachschäden (Beispiel: Gepäckschäden), reine Vermögensschäden, Vorsatz, Verspätungen und Schäden, die durch Personen- oder Sachschäden der Passagiere verursacht werden.

Gemäß § 44 LuftVG ist ein Pilot schadenersatzpflichtig, wenn einem Fluggast an Bord des Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ein Schaden entsteht. Mit der Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung, auch Passagier-Haftpflichtversicherung genannt, ist auch das Reisegepäck der Passagiere an Bord des Luftfahrzeugs versichert.
Da für einmotorige Luftfahrzeuge nicht für jeden einzelnen Flug die exakte Fluggastanzahl benannt und versichert werden kann, wird zur Berechnung der Versicherungssumme die maximale Anzahl der Fluggastplätze versichert.

Die Angehörigen des Versicherungsnehmers sowie Flugschüler. Vorsatztaten sind ebenfalls nicht mitversichert.

Wenn ein Beförderungsvertrag vorliegt, d.h. wenn gegen Entgelt Passagiere befördert werden, gewerblich oder nicht gewerblich, ist eine Passagier-Haftpflichtversicherung Pflicht. Grundsätzlich gilt die Gefährdungshaftung, d.h. der Pilot haftet für Passagierschäden im schuldhaften oder nicht schuldhaften Schadenfall.

Wer in Deutschland oder Österreich ein Luftfahrzeug betreibt, der haftet im Rahmen der Gefährdungshaftung für Personen- und Sachschäden die durch den Betrieb des Luftfahrzeuges entstanden sind.
Trifft den Halter kein Verschulden, dann kann er bis zu den im Luftfahrtgesetz § 37 geregelten Summengrenzen haftbar gemacht werden. Bei nachgewiesenem Verschulden haftet der Halter nach § 823 BGB unbegrenzt. Der Pilot haftet nur bei Verschulden nach § 823 BGB, ebenfalls unbegrenzt.
Da die Haftpflichtversicherung Schadensfälle „nur“ bis zur vereinbarten Deckungssumme reguliert, haftet der Versicherungsnehmer für alle darüber hinaus gehenden Ansprüche mit seinem Privatvermögen. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer höheren Deckungssumme, als die gesetzlich geforderte.

Eine CSL-Versicherung (combined single limit) ist die Kombination aus einer Halter- und einer Passagier-Haftpflichtversicherung. Sie ist ideale Risikoversicherung für jedes mehrsitzige Luftfahrzeug. Im Gegensatz zu den beiden Einzelversicherungen bietet Ihnen dieser Tarif neben dem gleichen Versicherungsschutz eine insgesamt höhere Deckungssumme je Schadenereignis.

Die Versicherungssummen im CSL-Tarif richten sich bei einmotorigen Luftfahrzeugen zum einen nach dem jeweiligen Abfluggewicht und zum anderen nach den Fluggastplätzen.

Segelflugzeuge können im CSL-Tarif, die die gesetzliche Halter-Haftpflicht- und die Passagier-Haftpflichtversicherung beinhaltet, mit einer frei wählbaren pauschalen Deckungssumme zwischen 3,0 Mio. Euro und 5,0 Mio. Euro versichert werden.

Bei Auslandsflügen gelten unter Umständen andere Haftungsregelungen als in Deutschland. Deshalb informieren Sie sich vor dem Start über die national geltenden Haftungsvorschriften des Besucherlandes, denn maßgeblich sind immer die jeweiligen Landesgesetze.

In der Halter-Haftpflichtversicherung sind alle berechtigten Personen abgesichert, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung, Bedienung und Kontrolle des Luftfahrtzeuges beteiligt sind.

Nutzen Sie dazu unsere spezifischen Tarifrechner. Nach nur wenigen Fragen zum gewünschten Versicherungsschutz gelangen Sie zur Antragstellung. Die von Ihnen zum Fluggerät gemachten Angaben bilden die Grundlage für die Erstellung des individuellen Versicherungsangebots oder sofern gewünscht, die eines Antrages.

Ereignet sich im Luftfahrtbereich ein Schadenfall, sind die Folgen für alle Betroffenen meist tragisch. Natürlich sind wir auch im Schadenfall für Sie da. Durch die professionelle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern unserer Luftfahrtversicherer werden wir Sie im Ernstfall schnell und zuverlässig betreuen. Schadenmeldungen können Sie uns auch jederzeit online übermitteln. Liegen Personenschäden vor, ist der Schaden unverzüglich zu melden!

Dazu haben wir in unserem Download-Bereich ein entsprechendes Schadenformular für Sie hinterlegt. Füllen Sie das Formular bitte aus und senden Sie es uns zurück. Wir veranlassen dann alles Weitere. Der Versicherer wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter 02203 / 9888702 - auf Wunsch rufen wir Sie auch zurück. Nutzen Sie bitte dazu das Rückruf-Formular. In jedem Fall sagen wir Ihnen eine zügige Schadenbearbeitung zu.

Wissenswertes zur Drohnen-Haftpflichtversicherung

Drohnenversicherungen

Informationen zur Drohnenversicherung bzw. Drohnen-Kaskoversicherung stellen wir Ihnen auf unserer speziellen Website www.drohnen-versicherung.com zur Verfügung.